
Ein bunt geschmückter Audi, bestehend aus einer 100 Meter langen Lichterkette mit insgesamt 1000 LEDs, befestigt mit 9 Rollen Klebeband, wurde am Sonntagabend in Sonthofen (Bayern) gesichtet und begeistert Fußgänger, Fahrradfahrer und auch Autofahrer.
Doch, auch wenn es passend zur Weihnachtszeit schön aussieht, ist es leider nicht ganz legal. Würde das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück stehen, wäre die Sache anders.
Das Anbringen einer Lichterkette an einem Kraftfahrzeug ist im öffentlichen Straßenverkehr aber grundsätzlich verboten. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen an Fahrzeugen ausschließlich zugelassene und gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen verwendet werden.
Zusätzliche oder dekorative Beleuchtungen, wie beispielsweise Lichterketten, sind nicht zulässig. Eine angebrachte Lichterkette kann andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder zu Verwechslungen mit offiziellen Signalleuchten führen.
Bei einem Verstoß können Bußgelder, eine Aufforderung zur sofortigen Entfernung der Beleuchtung sowie im Einzelfall das Erlöschen der Betriebserlaubnis drohen.